altrimo - Neues Erbrecht

Neues Erbrecht per 1.1.2023

Ein paar wichtige Gedanken von unseren Spezialisten für Sie.

Haben Sie sich schon überlegt, wer einmal Ihr Haus erben soll?

Fehlende Regelungen führen häufig zu langjährigen und teuren Erbstreiten, die mit nur wenigen Vorkehrungen vermieden werden können. Oft werden Immobilien bereits zu Lebzeiten an die Nachkommen übertragen. Diese profitieren wiederum von günstigem Grundeigentum, das zunehmend schwieriger zu finden ist, und die Eltern von einer reduzierten Steuerlast.

Doch Vorsicht: Per 01. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft und bringt einige wichtige Änderungen mit sich.

Gerne analysieren wir Ihre individuelle Situation und erarbeiten eine optimale Lösung für Sie.

Melden Sie sich bei unseren Spezialisten Matthias Rempfler (matthias.rempfler@altrimo.ch) oder

Matthias Althaus (matthias.althaus@altrimo.ch) oder rufen Sie uns unverbindlich an unter +41 71 788 02 02.

Wir sind ganz in Ihrer Nähe.