Anpassung Referenzzinssatz per 2. Juni 2023

Am Freitag, 2. Juni 2023 stieg der für Mietzinserhöhungen und -senkungen massgebende Referenzzinssatz von 1.25% auf 1.5% an.

Der historische Tiefststand galt seit März 2020. Seit damals abgeschlossenen Mietverträgen liegt entsprechend dieser Referenzzinssatz zu Grunde. Die Erhöhung des Referenzzinssatzes berechtigt nun zu einer Erhöhung des Mietzinses. Zudem können Eigentümerinnen und Eigentümern einen Teil der Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerung auf die Mieterschaft überwälzen.

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