Erhöhung der MWST-Sätze ab 01.01.2024 – Auswirkung auf die Entgeltsminderungen

Mit dem 01. Januar 2024 treten in der Schweiz die neuen Mehrwertsteuersätze in Kraft. Auch wenn bei vielen steuerpflichtigen Unternehmen die höheren Steuersätze automatisch durch die EDV-Systeme aktualisiert werden, werden die Änderungen im neuen Jahr sicherlich zu einigen Herausforderungen führen. Dies trifft beispielsweise bei Umsatzrückvergütungen in Form von Jahresbonifikationen, Rabattvergütungen, oder Forderungsverlusten zu. Bei solchen Entgeltsminderungen ist, um die Steuerkorrektur durchzuführen, stets der Steuersatz der ursprünglichen Leistung anzuwenden. Falls eine Leistung oder Umsatzrückvergütung sowohl das Jahr 2023 als auch das Jahr 2024 betrifft, ist die Leistung bzw. Rückvergütung folglich entsprechend aufzuteilen und mit dem jeweiligen Steuersatz zu korrigieren.

Haben Sie Fragen oder bestehen Unklarheiten in Bezug auf die Änderung der MWST-Sätze, zögern Sie nicht unsere MWST-Expertin Daniela Schläpfer zu kontaktieren.

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