Digitaler Nachlass

Wer löscht deinen Instagram-Account, wenn du nicht mehr da bist?

Mittlerweile hinterlassen wir nicht mehr nur ein finanzielles, sondern auch ein digitales Erbe.

Da nach dem Schweizer Erbrecht deine Erbschaft als Ganzes auf die Angehörigen übertragen wird (Art. 560 ZGB), geht auch dein digitaler Nachlass auf deine Angehörigen über. Dies gilt zumindest für deine lokal auf deinen Geräten gespeicherten Bildern, Videos und sonstigen Dokumenten. Bei deinen Daten im Internet wird es etwas komplizierter, das erklären wir dir gerne im Detail; sprengt aber hier den Rahmen.

Also: Deine E-Banking-Konten werden nach deinem Tod gesperrt, bis sich deine Erben ausweisen können. Hast du zum Beispiel ein Paypal-Konto, solltest du deine Angehörigen darüber informieren: Wissen deine Erben nichts von deinem Paypal-Guthaben und fordern es nach deinem Tod nicht an, so verfällt dieses Guthaben nach einer gewissen Zeit. Gleiches gilt für den Zugang zu allfälligen Krypto-Wallets oder sonstigen Guthaben. Deine Abos wie Virenschutz, Spotify, iTunes oder Netflix laufen bis zur Kündigung durch deine Angehörigen weiter Bekanntlich werden die Kosten für diese Dienste häufig per Lastschriftverfahren direkt von deinem Konto abgebucht oder die Rechnungen werden dir monatlich per E-Mail zugestellt. Somit können hohe Kosten auflaufen, falls deine Erben deine laufenden Abonnemente nicht kennen oder deine Zugangsdaten nicht haben! Währenddessen lächelt bei Instagram dein Profilbild noch Wochen nach deinem Tod deinen Follower entgegen, bis dein Profil auf Antrag anderer User in den Gedenkzustand versetzt wird.

Long story short: Ohne Zugangsdaten wird es kompliziert, deinen digitalen Nachlass zu verwalten und insbesondere deine Online-Verträge zu kündigen oder deine Profile auf den sozialen Medien zu löschen.

Was kannst du tun?

  1. Schaffe dir eine Übersicht über deine Konten und lösche oder kündige fortlaufend diejenigen Dienste, die du nicht mehr nutzt.
  2. Bestimme eine Person, die dein digitales Erbe verwaltet und gib ihr gegebenenfalls Zugriff zu deinem digitalen Passwortmanager oder deinem (digitalen) Safe.
    Hier gibt es mittlerweile verschiedene Software-Anbieter. Wir beraten dich gerne dazu und geben dir Tipps. Bereits selbst vorsorgen kannst du beispielsweise bei Apple, Google und Meta (Facebook), indem du einen Nachlasskontakt im eigenen Account hinterlegen kannst. So kann deine Vertrauensperson bei deinem Tod auf deine Daten zugreifen, ohne dass eine Übergabe deines Accounts stattfinden muss. Bei Instagram gibt es diese Möglichkeit zurzeit nur, wenn du dein Profil mit Meta verknüpfst und dort deinen Nachlasskontakt angegeben hast. Ansonsten wird dein Profil bei deinem Ableben nur auf Antrag deiner Angehörigen oder nach einer bestimmten Zeit auf inaktiv geschaltet oder gelöscht.
  3. Denke daran, auch deine PIN und deinen Handycode im digitalen Passwortmanager zu hinterlegen, falls gewisse Konten nur durch 2-Faktoren-Authentifizerung erreichbar sind.
  4. Schliesslich kannst du mit einem Testament Klarheit schaffen und die Verwaltung deines digitalen Nachlasses beispielsweise an einen Erben oder eine nahestehende Person übertragen.

Sorge also vor und regle deinen digitalen Nachlass schon im Voraus, damit es nicht für deine Angehörigen zur zusätzlichen Last wird!

Mattea Manser und Matthias Rempfler helfen dir gerne dabei.

Wir sind ganz in Ihrer Nähe.