altrimo - Wissenswertes rund um die Mehrwertsteuer

Wissenswertes rund um die Mehrwertsteuer

Sind Sie in der MWST up to date? Informieren Sie sich im nachfolgenden Artikel über einige aktuelle Themen und Änderungen.

Digitalisierung; Verschiedene Möglichkeiten zur Online-Abrechnung mit der MWST

Ab dem 01. Januar 2021 stellt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) von der bisherigen Papierabrechnung auf die Online-Abrechnung um. Sie erhalten folglich ab 2021 keine Abrechnungsformulare per Post mehr, sondern müssen Ihre Umsätze und Vorsteuern online eingeben. Dazu stellt die ESTV zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Die erste Variante mittels «ESTV SuisseTax» steht Ihnen bereits jetzt zur Verfügung. Dort können Sie nach einmaliger Registrierung jederzeit auf all Ihre online eingereichten Abrechnungen zugreifen, Fristen verlängern oder Korrekturabrechnungen machen. Als zweite Variante stellt die ESTV «MWST-Abrechnung easy» zur Verfügung. Diese Option bietet Ihnen die Möglichkeit ohne Account die Abrechnungen einzureichen. Sie erhalten jeweils eine Aufforderung mit einem Abrechnungscode, damit Sie die MWST pünktlich deklarieren können. Nachteile des «MWST-Abrechnung easy» sind, dass Sie weder Fristverlängerungen noch Korrekturabrechnungen online eingeben können.

Änderung Tarifstrukturen und Höhe der RTV-Abgabe

Ebenfalls ab 2021 werden die Tarifstrukturen der RTV-Abgabe von bisher sechs auf neu 18 Tarifstufen angepasst. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 500’000.00 bleiben weiterhin von der Abgabepflicht befreit. Bemessungsgrundlage für die RTV-Abgabe ist die Ziffer 200 der MWST-Abrechnung. Das heisst, der weltweite Umsatz eines Unternehmens inklusive der ausgenommenen Umsätze. Wie bisher kann in einzelnen Fällen die Abgabe im Folgejahr zurückgefordert werden.

Covid-Kredite als Subventionen und die mehrwertsteuerlichen Folgen

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bund im März 2020 ein Bürgschaftsprogramm von 20 Milliarden verabschiedet und diese später nochmals um 20 Milliarden auf neu 40 Milliarden erhöht. Mit der vom Bund bis zu 100% gesicherten Liquiditätshilfen ist es KMUs möglich, rasch und einfach Überbrückungskredite von bis zu 10% ihres Jahresumsatzes bei ihrer Hausbank zu beantragen. Kredite bis CHF 500’000.00 sind zinslos. Kommt der Bund im Rahmen der Solidarbürgschaft in die Pflicht erfolgt dies ohne Gegenleistung seitens der Bürgschaftsorganisationen und damit qualifiziert sich die Deckung des Bürgschaftsverlustes in eine Subvention nach Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG. Dies löst bei dem betroffenen KMU eine Vorsteuerkürzung im Rahmen der Verlustdeckung aus.

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