altrimo - Steuern 2020

Berufskostenabzüge private Steuererklärung 2020

Das Wichtigste in Kürze.

Oftmals wird für Berufskostenabzüge die Pauschale geltend gemacht. Anstelle der Pauschale können auch die effektiven Kosten steuerlich in Abzug gebracht werden, sofern ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann. Darunter fallen auch Kosten für ein privates Arbeitszimmer. Als Voraussetzung zur Geltendmachung eines privaten Arbeitszimmers gelten insbesondere, dass regelmässig ein wesentlicher Teil der beruflichen Arbeit zu Hause erledigt wird und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Aufgrund der besonderen Lage im Jahr 2020 mit Covid-19 und der Home-Office-Empfehlung des Bundesrates wird angenommen, dass für eine gewisse Zeit kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde. Ausserdem kann in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass der wesentliche Teil der Arbeit von zu Hause erledigt worden ist. Wenn der Arbeitnehmer noch ein separates Arbeitszimmer vorweisen kann, kann grundsätzlich ein Abzug geltend gemacht werden.

Die kantonale Praxis zur Berechnung der Kosten für das private Arbeitszimmer ist sehr unterschiedlich. Die Fahr- und Verpflegungskosten müssen entsprechend der Anzahl an Home-Office-Tagen gekürzt werden. Daher ist zu beachten, dass die Geltendmachung der effektiven Kosten (u.a. privates Arbeitszimmer) nur dann sinnvoll ist, wenn sie die Berufskostenpauschale und die Kürzungen der Fahr- und Verpflegungskosten übersteigt. Die Ostschweizer Kantone SG, TG und beide Appenzell werden die effektiven Kosten bei der Veranlagung berücksichtigen, vorausgesetzt die Nachweise können erbracht werden.

Angesichts des Mehraufwandes für die Behörden zur Prüfung des Home-Office-Sachverhaltes, haben sich einige Kantone entschieden (darunter SH, ZH, ZG, SZ, BL, BS, SO, NE, FR, GE, VS), eine Arbeitsplatzfiktion zu unterstellen. Damit können coronabedingt keine zusätzlichen Home-Office-Kosten geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden – trotz Home-Office – die Fahr- und Verpflegungskosten im üblichen Umfang gewährt.

Gerne erstellt unser Team für Sie Ihre Steuererklärung und beachten dabei diese besonderen Umstände!

Wir sind ganz in Ihrer Nähe.