altrimo - Beratung Erbschaft

Wichtige Informationen zum revidierten Erbrecht

Zusammengefasst für Sie.

Das revidierte Erbrecht tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Doch wen betreffen diese Änderungen und was passiert mit bestehenden Testamenten oder Erbverträgen? Je nach Verwandtschaftsgrad besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch auf das Vermögen eines Erblassers. Dieser vorgeschriebene Pflichtteil wird neu verkleinert. Die Ansprüche von Nachkommen reduzieren sich von ¾ auf die Hälfte; der Pflichtteil für Eltern entfällt ganz. Durch diese Änderungen hat der Erblasser neu mehr Freiheiten bei der Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod.

Die bestehenden Testamente oder Erbverträge bleiben zwar weiterhin gültig, eine Überprüfung wird dennoch empfohlen. Insbesondere in folgenden Fällen lohnt es sich: – für Inhaber von Familienunternehmen – falls keine Nachkommen vorhanden sind und mindestens ein Elternteil noch lebt

Gerne helfen und beraten wir Sie dabei. Melden Sie sich bei unseren Rechtsexperten Louis Grosjean (louis.grosjean@altrimo.ch) oder Corinne Hautle (corinne.hautle@altrimo.ch).

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